Taufanmeldung

 

Für Taufen ist grundsätzlich das Pfarramt des Hauptwohnsitzes zuständig. Ausnahmen von dieser Regelung sind bei Taufen möglich, wenn rechtzeitig vor der Taufe das Einverständnis des zuständigen Pfarramts eingeholt wird.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihr Stammbuch oder eine Geburtsurkunde mit.
Unsere Pfarrerinnen oder der Gemeindediakon vereinbaren daraufhin gerne mit Ihnen einen Termin, um die Taufe vorzubereiten.

Die Anmeldung zur Taufe können Sie im Pfarrbüro vornehmen.

Taufen finden in der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelheim in der Regel im Gemeindegottesdienst um 10.00 Uhr statt. Es gibt auch die Möglichkeit eines separaten Taufgottesdienstes um 11.15 Uhr im Anschluss an den Gemeindegottesdienst. Unsere Kirchengemeinde tauft an bestimmten Taufsonntagen und Taufsamstagen, die Sie auch im Pfarrbüro erfragen können.


Taufspruch

Als Taufspruch für Ihr Kind können Sie im Grunde jeden passenden Bibelvers auswählen. Taufsprüche finden Sie in unserer Sammlung.


Fragen und Antworten zur Taufanmeldung

Können wir bei einem Pfarrer unserer Wahl taufen lassen oder sind wir an unsere Gemeindepfarrer gebunden?
Sie sind nicht an Ihre örtliche Pfarrperson gebunden. Sollten Sie ihr Kind in einer anderen Kirche taufen lassen wollen, benötigen Sie allerdings einen sogenannten „Entlass-Schein“ (Dimissoriale), den wir Ihnen gern im Pfarramt ausstellen.

Können wir einen freien Prediger für die Taufe wählen?
Nein. Taufen dürfen nur Personen, die von der Kirche die Erlaubnis dazu haben.


Segnung und Taufe

Was ist der Unterschied zwischen Taufe und Segnung?
Die Segnung ist in manchen evangelischen Gemeinden zur möglichen Ersatzhandlung für die Taufe geworden. Damit wollen die Eltern dem Kind später die Möglichkeit zur freien Entscheidung zur Taufe lassen. Das kleine Kind wird in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Trotzdem ersetzt die Segnung keine Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft.


Taufgespräch

Welche Unterlagen brauchen wir zum Taufgespräch?
Die Geburtsurkunde, das Familienstammbuch (oder ähnliche Unterlagen), die Taufbescheinigung der Paten.

Können wir auch ohne Taufgespräch unser Kind taufen lassen?
Das ist in der Regel nicht möglich.


Taufkerze

Wir wollen eine Taufkerze für unser Kind haben. Müssen wir diese Kerze selbst besorgen?
Das hängt von Ihrer örtlichen Kirchengemeinde ab. Manche Gemeinden bieten selbst Taufkerzen an. Andere Gemeinden bitten die Taufeltern, die Kerze selbst zu kaufen. Sprechen Sie im Taufgespräch darüber.


Taufspruch

Wer legt den Taufspruch fest?
Das können die Eltern, die Paten oder der Pfarrer tun. Sprechen Sie ihre Wünsche beim Taufgespräch an. Oder suchen Sie sich hier einen Taufspruch aus.

Muß es ein biblischer Spruch sein oder dürfen auch Verse aus der Literatur gewählt werden?
Der Taufspruch muss ein Spruch aus der Bibel, der Heiligen Schrift, sein.


Trauschein und Taufe

Wir sind nicht kirchlich getraut. Können wir unser Kind taufen lassen?
Ja.

Wir sind nicht standesamtlich getraut. Können wir unser Kind taufen lassen?
Ja.


Wiedertaufe

Ich wurde als Kind getauft. Später sind meine Eltern aus der Kirche ausgetreten. Ich möchte nun in die Kirche wieder eintreten. Muß ich wieder getauft werden?
Nein. Ihre Taufe gilt.

Ich möchte in eine andere Konfession übertreten. Werde ich wieder getauft?
Meistens nicht. Viele der Kirchen, die miteinander zusammenarbeiten, erkennen die Taufe gegenseitig an. Für die evangelische und katholische Kirche ist die Taufe nicht wiederholbar.
  
Ich wurde einst als Mitglied der Kirche getauft. Inzwischen wurde ich bei einer anderen Gemeinschaft wiedergetauft. Nun möchte ich zur Kirche zurückkehren. Ist meine kirchliche Taufe noch gültig?
Ja.

Wir haben vor, an unserem Kind auch andere Weihehandlungen vornehmen zu lassen. Ist das ein Hindernis für die Taufe?
Wenn es dem Inhalt der christlichen Taufe widerspricht, oder dadurch deutlich wird, daß die Eltern ihrem Taufversprechen nicht uneingeschränkt treu sein wollen, dann kann es ein Hindernis zur Taufe werden.
Grundsätzlich sollten Sie sich aber dennoch der Frage stellen, welchen Sinn es macht, neben der Taufe andere Weihen für Ihr Kind zu suchen. Für den christlichen Glauben ist die Taufe, also das JA Gottes zu ihrem Kind, ein so umfassendes und endgültiges Geschehen, daß außer der eigenen Bestätigung Ihres Kindes in Firmung / Konfirmation keine andere Handlung zusätzlich nötig ist.


Religionsunterricht und Taufe

Darf mein Kind auch ohne Taufe am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen?
Ja. Es gehen z. B. auch Kinder aus anderen Religionen in den kirchlichen Religionsunterricht.